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KfW-Förderung 458 · Stand 21.09.2026

Wie hoch ist Ihre mögliche Heizungsförderung?

In sechs kurzen Schritten erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung für eine neue förderfähige Wärmepumpe. Der Rechner berücksichtigt die aktuell veröffentlichten KfW-Regeln ab 21. Juli 2026.

30 % Grundförderungbis zu 16 % KlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonus bis 40 %maximal bis 80 %
Aktueller Förderhöchstbetrag28.000 € für die erste Wohneinheit; weitere Wohneinheiten werden gestaffelt berücksichtigt.
Familienzuschlag berücksichtigtBei mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Unverbindliche ErsteinschätzungDie tatsächliche Förderfähigkeit wird durch KfW, Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten festgestellt.
KfW-FörderrechnerSchritt 1 von 6

Eigentum und Bestandsgebäude

Für KfW 458 muss eine Privatperson Eigentümerin bzw. Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes in Deutschland sein.

Berechnungsgrundlage

KfW-Programm 458, Förderbedingungen für neue Anträge nach der Änderung zum 21.07.2026; Rechenstand dieser Datei: 22.09.2026. Aktuell gelten 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus unter den jeweiligen Voraussetzungen sowie ein gestaffelter Einkommensbonus. Der kombinierte Fördersatz ist grundsätzlich auf 70 %, in der höchsten Einkommensbonus-Stufe auf bis zu 80 % begrenzt.

Für die Ermittlung des maximalen Zuschussbetrags berücksichtigt der Rechner den aktuellen Förderhöchstbetrag: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Sind nur einzelne Wohneinheiten von der Maßnahme betroffen, wird der Förderhöchstbetrag des Gesamtgebäudes gleichmäßig auf alle Wohneinheiten verteilt und nur der Anteil der betroffenen Wohneinheiten angesetzt. Persönliche Bonusförderungen werden höchstens für eine selbst genutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit berücksichtigt.

Für Anträge ab 01.02.2027 sind weitere bereits angekündigte Änderungen vorgesehen. Vor einer späteren Veröffentlichung/Nutzung sollte der Rechner deshalb erneut mit den dann gültigen KfW-Bedingungen abgeglichen werden.

Offizielle KfW-Informationen zu Programm 458 ↗